Beim Angeln in den Gewässern von HOF oder in Gewässern, die HOF beaufsichtigen darf, können Sie 2 Arten von Aufsichtspersonen treffen.

1:

HOF hat eine Reihe von Fischereiaufsehern, die sich mit einem Personalausweis ausweisen können, der von der dänischen Fischereibehörde des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Fischerei ausgestellt wird.

Die Karte wird immer mit dem Namen des Fishereiaufsehers und einem Foto versehen.

Die Fischereiaufseher unterstehen dem Verbandsvorsitzenden, der Kontakt zur örtlichen Fischereiaufsicht hat.

Die Fischereiaufsehern sind in ihrer Funktion eine Behörde, die Meldungen zur Weiterverarbeitung im amtlichen System erfassen kann.

Beispiel eines Personalausweises, der einem Fischereiaufseher von der dänischen Fischereibehörde ausgestellt wurde

Zu den Aufgaben der Fischereiaufsehers gehören das Recht, die Fischereilizenz, und Personalausweis einzusehen, das Fanggerät zu kontrollieren und Fangkontrollen durchzuführen.

Da auch der Fischereiaufseher im Dienst von HOF arbeitet, hat er auch das Recht, Tages- oder Mitgliedskarten einzusehen. Auch die Parkkontrolle ist Teil der Aufgabe.

Der Angler muss jedem Ermahnungen des Fischereiaufsehers folgen.

2:

HOF hat auch eine Reihe von Verbandsaufsehern, die vom Vorstand ernannt werden und dem Vorsitzenden unterstellt sind.

Die Vereinsaufsichten können sich mit einem von Holstebro und Omegns Fiskeriforening ausgestellten Ausweis ausweisen.

Die Karte wird immer mit dem Namen des Vereinsaufsehers und einem Foto versehen.

Die Verbandsaufsicht hat das Recht, Tages- oder Mitgliedskarten einzusehen, ebenso werden sie die Parkraumkontrolle ausübren.

Der Angler muss jedem Anweisung des Verbandsaufsehers folgen.

 

Personalausweis ausgestellt an Vereinsaufseher von Holstebro und Omegns Fiskeriforening